Kleine Lösung oder doch richtig anpacken ? Thomas de Maizière (CDU) entscheidet sich da eher für eine kleine, minimalistische Löunung, wenn es um die geschlechtliche Selbstbestimmung von Menschen geht. Die CDU scheint sich konsequent über das Interesse ihrer Bürger und über das Bundesverfassungsgericht hinwegzusetzen. Doch worum geht es?
Zwischen Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium bahnt sich ein Konflikt über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines „dritten Geschlechts“ an. Nach SPIEGEL-Informationen aus Regierungskreisen bevorzugt das Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben „männlich“ und „weiblich“ noch die Kategorie „anderes“ eingeführt wird.
Es scheint dem Innenminister völlig egal zu sein, was das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat – ebenso ignorant ist Herr de Maizière gegenüber dem Bundesrat, von dem er bereits im Sommer eine Hausaufgabe erhalten – am 02. Juni 2017 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Transsexuellengesetz zu ändern. (http://gender-bs.de/02-juli-2017-entschliessung-des-bundesrates-zur-aufhebung-des-transsexuellengesetzes/ )
Noch im Sommer tagte eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung zu Fragen einer Änderung des Transsexuellengesetzes – klar, damals wurden weitere Beratungen von der CDU blockiert.
Sehr geehrter Herr de Maizière – nur mal angenommen, sie wären transsexuell (ist ja nicht weiter schlimm) – ich glaube Sie wären die erste Person, die eine Namensänderung ohne psychologische Gutachten hinbekommen würde. Ihr neuer Name ist „Die Misere“ – damit haben Sie dann noch Zeit Ihre geschlechtlichen Befindlichlichkeiten zu klären
„Das SPD-geführte Familienministerium dagegen fordert ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. „Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der Geschlechtervielfalt verweigert“, klagt Staatssekretär Ralf Kleindiek. „Ich erwarte, dass sich diese Haltung nun ändert.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Oktober entschieden, dass Menschen ohne biologisch eindeutig zuzuordnendes Geschlecht Anspruch auf einen „positiven Geschlechtereintrag“ hätten. Bis Ende dieses Jahres muss die Entscheidung umgesetzt werden.
Das Familienministerium hatte bereits vor dem Karlsruher Beschluss eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, zu deren Ergebnis ein von externen Gutachtern erstellter Entwurf für ein mögliches Mantelgesetz zählt. Darin werden Änderungen an gut einem Dutzend Regelwerken vorgeschlagen, vom Bürgerlichen Gesetzbuch über das Strafvollzugsgesetz bis zum Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung.“
[Quelle: Der Spiegel]