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Rheinland-Pfalz geht in den Bundesrat

Es gab Arbeitsgruppen, ministerielle Vorlagen und Gutachten – nunmehr ist seit Februar 2017 der Entwurf des neuen TSG auf dem Tisch (siehe auch http://gender-bs.de/entwurf-zur-reform-des-tsg/). Es hatte bislang den Anschein, dass man nun wieder zur politischen Gangart („Mal schauen was sich bewegt….“) übergehen wollte.

Nunmehr kommt wieder Bewegung in die Sache. Das Bundesland Rheinland-Pfalz Hat einen Antrag zur Änderung in den Bundesrat eingebracht. In diesem Antrag wird eine Entschließung auf den Weg gebracht, welches der Bundestag als gesetzgebende Institution dann nicht mehr wegschieben kann.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, in einem nächsten Schritt darauf hinzuwirken, dass unverzüglich das TSG in Übereinstimmung mit den
Ergebnissen der Gutachten aufgehoben und durch ein entsprechendes modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der

Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt wird.

Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens-
bzw. Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen.

Vielleicht ist dies nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – aber auf jeden Fall besser als Stillstand.

 

Die Forderungen im Entwurf decken sich auch mit Ergebnissen aus unseren Umfragen aus dem Jahr 2016:

Es dürfte jedoch ebenso klar sein, dass mit diesem Antrag noch nicht das Feld geräumt ist. Inwiefern sich die regierenden Bundestagsparteien für eine zügige Entscheidung und Umsetzung vor der Bundestagswahl stark machen, hängt sicher auch davon ab, wie wir es verstehen, weiter Druck zu machen und so eine zügige, rechtliche Umsetzung zu bewirken.


Geschichte des „Transsexuellengesetzes“

06.06.79 Gesetzentwurf der Bundesregierung – Seit dieser Zeit gab es immer wieder mitunter sehr zähe und halbherzige Anpassungen und Änderungen. Erst auf höchstrichterliche Entscheidungen hin, sah man sich zaghaft genötigt, das Gesetz immer wieder in kleinen Schritten anzupassen. (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Transsexuellengesetz)

 

 

 

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