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Wirklich umgesetzt? Reform der psychotherapeutischen Versorgung

Eigentlich unbemerkt für viele ist eine „Reform der Psychotherapie-Richtlinie“ 2016 durch das Land gezogen.

Es ist die größte Reform der psychotherapeutischen Versorgung seit dem Psychotherapeutengesetz 1999, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni 2016 mit der neuen Psychotherapie- Richtlinie verabschiedet hat. “ tituliert der verband der Ersatzkassen diese Reform im August 2018.

Dabei stimmte doch ein Punkt ziemlich optimistisch:
„Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein völlig neues Element in der zukünftigen psychotherapeutischen Versorgung und das Herz dieser Reform. Jeder Versicherte ohne einschlägige Vorbehandlung soll zeitnah bei einem Therapeuten in bis zu drei Stunden unverbindlich abklären können, ob er an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung erkrankt ist. Falls ja, erstellt der Therapeut eine erste Diagnose, informiert den Versicherten über die unterschiedlichen Richtlinienverfahren und berät ihn über die für ihn geeigneten Therapieoptionen.“ [Quelle Verband der Ersatzkassen – https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2016-0708/titel-psychotherapie-richtlinien.html ]

Schon enger gefasst hat sich in der Interpretation die KEV (Kassenärztliche Bundesverinigung“ – dort liest es sich dann so:

„Eine wesentliche Neuerung ist, dass Patienten künftig vor Beginn einer Behandlung in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen müssen. Der Psychotherapeut klärt dabei ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Psychotherapeuten können wählen, ob sie Sprechstunden anbieten oder nicht und wie sie diese organisieren – offen oder mit Terminvergabe. Neu ist ferner, dass psychotherapeutische Praxen zur Terminkoordination mindestens 150 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein müssen“ [Quelle: KEV – http://www.kbv.de/html/1150_23203.php ]

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dauert mindestens 25 Minuten, bei Erwachsenen stehen maximal 150 Minuten Sprechstundenzeit im Krankheitsfall zur Verfügung. Bei den Psychotherapeutischen Sprechstunden handelt es sich um ein neues Angebot, das Patienten einen zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglichen soll. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Sprechstunden, die im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt sind, wonach Vertragsärzte und -psychotherapeuten mindestens 20 Stunden pro Woche in Form von Sprechstunden für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung stellen müssen.


(zum vergrößern anklicken)

Nun trifft diese Reform nicht nur für den transsexuellen Bereich zu – vielmehr schließt es die Versorgung vielfältigster psychischer Themenfelder mit ein.

Gender-BS hatte 2016 transidente Menschen gefragt, wie sie die therapeutische und medizinische Versorgung bewerten. 46% der teilnehmenden Personen gaben an, dass die Probleme bei der psychologischen Begleitung bzw. beim Finden einer solchen gehabt hatte.

Spätestens an dieser Stelle hätte doch die Reform greifen müssen – immer wieder beklagen transsexuelle Menschen, dass es große Probleme gibt, zum einen eine geeignete Praxis zu finden und zum anderen zeitnahe Termine zu bekommen.

Diese Richtlinie ist nun seit einem Jahr in der Praxis durchgesetzt. Uns würde Euere Meinung als Betroffene interessieren.

 

 

 

 


Bitte beantworte uns folgende kurze Fragen….

Du scheinst an poll schon teilgenommen zu haben.

Die Reform ist seit Februar 2016 in Kraft getreten. Hast Du von dieser Reform etwas gewusst ?

Antwort Abstimmung Prozent
Antwort Abstimmung Prozent
Ja, ich habe davon gehört150%
Nein, ich habe nichts davon gewusst150%

Ein völlig neues Thema der Reform war die Einführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde für Betroffene. Diese Sprechstunde soll eine Erstdiagnose und Vorschläge für den weiteren Weg ermöglichen. Für wie sinnvoll schätzt Du dieses Angebot ein? (1 = sehr sinnvoll bis 5 = völlig ungeeignet)

Antwort Abstimmung
1|2|3|4|5
Prozent
1|2|3|4|5
Antwort Abstimmung Prozent
1 0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
20|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
30|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
40|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
50|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%

Würdest Du gezielt eine psychotherapeutische Praxis suchen, die eine solche Sprechstunde anbietet?

Antwort Abstimmung Prozent
Antwort Abstimmung Prozent
Ja150%
Nein150%

Wie lange musstest Du auf einen Termin zur psychologischen Begleitung nach TSG warten ?

Antwort Abstimmung
1|2|3|4|5
Prozent
1|2|3|4|5
Antwort Abstimmung Prozent
keine Wartezeit0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
1-2 Monate0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
3 Monate0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
4 Monate0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%
5 Monate und länger0|0|0|0|1|0%|0%|0%|0%|100%

Für Kommentare und Meinungen bitte das Seitenende benutzen!


weiterführende Links:

Kassenärtzliche Bundesvereinigung: http://www.kbv.de/html/1150_23203.php

Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/66323/Reform-der-ambulanten-psychotherapeutischen-Versorgung-geht-in-die-Endphase

Therapeutenjournal: https://www.psychotherapeutenjournal.de/blaetterkatalog/PTJ-3-2016/files/assets/basic-html/page6.html

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