Link zum Rechtsgutachten: Mangold, Markwald, Röhner, Gutachten § 45b PStG (1)
Hat sich nun die Bundesregierung ein Eigentor im Gesetzgebungsverfahren geschossen ?
Dürfen trans Personen den neuen § 45b Personenstandsgesetz nutzen, um ihren Personenstand zu ändern? Ein neues Gutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums sagt: Ja.
Demnach reicht eine einfache ärztliche Bescheinigung, nach der bei einer Person eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Das Gutachten reagiert in erster Linie auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Standesämter, demzufolge das erneute Personenstandsgesetz nur für inter Personen gelte. Aus Sicht der Gutachter*innen ist dieses Rundschreiben ein Grundrechtsverstoß. Ärzt*innen, die trans Personen eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigten, hätten keine Strafverfolgung zu befürchten.
Hier sollte man nun ein breite Diskussion entfachen bevor man in Berlin wieder mit „Denken“ anfängt.
Link:
Rundschreiben des Ministeriums: Personenstandsrecht – Rundschreiben – Personenstandswesen