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02. Juni 2017: Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes

Der Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Bremen, Thüringen zur Aufhebung / Änderung des Transsexuellengesetzes hat heute den Bundesrat passiert.

Als Tagesordnungspunkt 23 war folgendes zu lesen:

362/17 Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung

Der Bundesrat hat die Beschlußvorlage mit folgendendem Wortlaut verabschiedet:

 

Bundesrat fordert mehr Rechte für Transsexuelle

Der Bundesrat setzt sich für die Rechte transsexueller Personen ein. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, das geltende Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.

Nicht nur Mann und Frau

In Deutschland werde bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gibt – sogenannte Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat bedauert, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangelt, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer werden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.

Begutachtungspflicht vor Namensänderung abschaffen

Die Länder wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen.
Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wie schnell sich die Bundesregierung mit den Forderungen des Bundesrates befasst, ist offen.

 

LInk zur Dokumentation: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/958/tagesordnung-958.html?cms_topNr=23#top-23

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