Im Mai 2009 wurd vom Spitzenverband der GKV eine einheitliche Richtlinie zur einheitlichen Begutachtung nach Transsexuellengesetz erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde auf Empfehlung des Vorstandes des MDS vom GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) am 19. Mai 2009 als Richtlinie nach §282 Abs.2 Satz 3 SGB V erlassen Die vorliegende Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“soll dazu beitragen …
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