Seit dieser Woche hat des Bundesverfassungsgericht eine weitreichende Entscheidung getroffen (siehe https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Urteil-Vanja-darf-offiziell-intersexuell-sein,vanja118.html ) Der Gesetzgeber soll nun bis 31. Dezember 2018 eine Neuregelung schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, „soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, …
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