Nachdem sich in den vergangenen Wochen immer mehr Stimmen in Bezug auf die Änderung des Transsexuellen-Gesetzes meldeten, war dies Grund genug, eine Anfrage zum Fortgang direkt an das zuständige Bundesmisterium zu senden:
Heute nun kam folgende Antwort
Guten Tag, Daniela Thomä,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.05.2017.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode darauf geeinigt,
- auf den Abbau von bestehenden Diskriminierungen auf Grund der „sexuellen Identität“[1] in allen gesellschaftlichen Bereichen hinzuwirken,
- die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen,
- entschieden gegen Transfeindlichkeit vorzugehen und
- Veränderungen im Personenstandsrecht für intersexuelle Menschen zu evaluieren und ggf. auszubauen.
Im September 2014 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Inter- und Transsexualität“ eingerichtet. Beteiligte Ressorts sind BMJV, BMG, BMI und BMVg, das BMFSFJ hat die koordinierende Federführung. Das BMFSFJ hat begleitend zur Arbeit der IMAG zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, die auch die von Ihnen genannten Aspekte thematisieren. Einen Gesetzesentwurf des Ministeriums gibt es jedoch noch nicht.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe Inter- und Transsexualität plant zum Sommer 2017 ein Ergebnispapier vorzulegen, in dem u.a. auch die von Ihnen genannten Punkte angesprochenen werden. Den Ergebnissen der Interministeriellen Arbeitsgruppe können wir an dieser Stelle nicht vorweg greifen.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten und deren Präsentation, Kommentierung und Diskussion fand auf einem vom BMFSFJ im Februar veranstalteten öffentlichen Fachaustausch statt. Die Veranstaltung wurde mittels Graphic Recording visuell begleitet und per Audio-Mitschnitt aufgenommen. Hier finden Sie die Links zu allen veranstaltungsrelevanten Dokumentationen:
Link zum Graphic Recording: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/grafische-aufbereitung-der-ergebnisse-des-fachaustauschs-/114082
Link zur Audiodatei: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/fachaustausch-zu-geschlechtlicher-vielfalt/113976
Link zum Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht“: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/geschlechtervielfalt-im-recht/114072
Link zum Gutachten „Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen“: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/regelungs–und-reformbedarf-fuer-transgeschlechtliche-menschen/114070
Herzliche Grüße,
i.A.
Corinna Mandler Gayer
Dr. Corinna Mandler Gayer
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Referentin im Referat 215
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, GeschlechtsidentitätBundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel: 03018 555 – 1683E-Mail: Corinna.MandlerGayer@bmfsfj.bund.de
Man kann also davon ausgehen, das weiterhin Bewegung in der Sache ist – wenn vielleicht auch nicht in der Geschwindigkeit, wie viele es sich erhofft haben. Vor der nächsten Bundestagswahl im September wird sicher kein TSG-Gesetz im Bundestag mehr beschlossen werden. Umso wichtiger erscheint es mir, nun vor den anstehenden Wahlen die Politiker_innen in die Pflicht zu nehmen.