Es war noch bester Sommer in Deutschland als ich eine Anfrage an die Grünenvorsitzende Annalena Baerbock gesendet hatte:
„
Hallo Frau Baerbock;
klar läuft einiges schief in der Bundesregierung. Die aktuelle Diskussion um Asylpolitik kann ich nicht nachvollziehen – ich habe fast den Eindruck, dass Politik für die eigene Bevölkerung dabei immer mehr vergessen wird.
In diesem Zusammenhang meine Frage:
Wie ernsthaft sind denn die Grünen noch bei der Sache, was das Selbstbestimmungsgesetz ‒ SelbstBestG aneht? Nach der gefeierten Ehe für Alle und einem Entwurf der Grünen ist es um das Thema recht ruhig geworden.
(siehe http://gender-bs.de/bewegung-richtung-bundestag/ )
Vielleicht können Sie mir ja sagen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist und was von den Grünen hier angedacht ist. Im Dezember 218 hat die Regierung ja eine hausaufgabe zu machen.
Freundliche Grüße
Daniela Thomä
Gender-BS
Ich musste nun am 21. November noch einmal anfragen, ob noch eine Antwort zu erwarten (im Juli hatte man mich darauf hingewiesen, dass ja parlamentarische Sommerpause sei und daher eine Antwort nicht möglich sei) ist.
Heute nun erhielten wir folgende Info:
„Hallo Daniela Thomä,unser Kollege hat mir folgende Infos bezüglich des von der grünen Bundestagsfraktion vorgelegten Selbstbestimmungsgesetzes mit auf dem Weg gegeben. Zurzeit wird im Innenausschuss des Bundestages der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sog. 3. Option beraten.
Am Montag fand eine Anhörung statt. Unsere Fraktion begleitet den enttäuschenden Regierungsentwurf sehr kritisch und wird ihn versuchen in entscheidenden Punkten zu verbessern. Darüber hinaus werden wir erneut ein Selbstbestimmungsgesetz fordern sowie ein Verbot von geschlechtszuweisenden oder -angleichenden medizinischen Eingriffen und ein Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der transsexuellen und intergeschlechtlichen Personen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. Aktuelle Informationen können Sie nächste Woche auf unsere Hompage gruene-bundestag.de finden.Unten die Pressemitteilung von Sven Lehmann dazu:Das Gesetz zur „Dritten Option“ muss verändert werdenDie Grüne Fraktion wird in der nächsten Woche im Innenausschuss Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben im Innenausschuss einbringen. Sie fordert die Abschaffung der Gutachtenpflicht, die Erweiterung des Personenkreises, so dass der Eintrag „divers“ auch für transsexuelle, transidente und nicht-binäre Personen möglich wird, sowie die freie Wahl einer Geschlechtsangabe auch bei Kindern, die bei Geburt weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Sven Lehmann, MdB, Sprecher für Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion dazu:“Die Einführung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag ist eine große Chance, allen Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und Geschlecht in seiner Vielfalt anzuerkennen.
Der von der Bunderegierung vorgelegte Gesetzentwurf wird jedoch diesem Auftrag nicht gerecht. Er pathologisiert und bevormundet intersexuelle Menschen, indem er von ihnen unsinnige ärztliche Atteste fordert, bloß um einen Geschlechtseintrag zu ändern. Zudem ignoriert er weitere Gruppen, wie transsexuelle und transidente Menschen, die sich weiterhin als psychisch krank diagnostizieren lassen müssen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen. Wenn der Staat das Merkmal Geschlecht erfasst, muss er dies zumindest korrekt und darf es nicht diskriminierend tun.
Daher schlagen wir Grüne vor, den Gesetzentwurf in diesen entscheidenden Punkten zu ändern und werden dafür konkrete Änderungsanträge einbringen. Wir sind gesprächsbereit, um eine breit getragene Lösung für die Betroffenen zu erreichen. Es wäre ein starkes Zeichen für unsere Demokratie, wenn sich der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit für Vielfalt, Selbstbestimmung und Menschenwürde ausspricht und damit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes folgt.“Zum Hintergrund:Der Gesetzentwurf sieht nach § 45b Abs. 3 PStG-E vor, dass intergeschlechtliche Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen wollen, durch Vorlage einer „ärztlichen Bescheinigung“ nachweisen müssen, dass sie intergeschlechtlich sind.
Sie müssen sich deshalb von einem Arzt begutachten lassen. Diese Attestpflicht wollen wir ersatzlos streichen.Der Gesetzentwurf begrenzt in § 45b PStG-E den Zugang zum neuen behördlichen Verfahren auf intergeschlechtliche Menschen mit einer bestimmten „körperlichen Diagnose“. Für eine gleichberechtigte rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität auf der Grundlage von individueller, psychischer und physischer Konstitution sollte die Eintragung einer dritten Option jedoch auch den Menschen offenstehen, die zwar biologisch eine weibliche oder männliche Konstitution haben, sich in ihrer Identität jedoch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Deshalb wollen wir den Anwendungsbereich um „Personen, die sich einem anderen als dem eingetragenen Geschlecht oder keinem Geschlecht zugehörig fühlen“ erweitern.Der Gesetzentwurf schreibt in § 22 Abs. 3 PStG-E zwingend vor, mit welcher Geschlechtsangabe intergeschlechtliche Kinder in das Geburtenregister einzutragen sind. Ein Kind darf nicht als weiblich oder männlich in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn es weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Es muss ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag „divers“ eingetragen werden. Wir fordern, aus der „Muss“ eine „Kann“-Regelung zu machen.Spätestens in der Sitzungswoche im Dezember wird der Entwurf abschließend im Plenum beraten und abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Baerbock
Soweit so gut – die Diskussionsrunde bei der Bundestagsfraktion in Berlin hatte in weiten Teilen den gleichen Tenor: Wirklich sinnerfüllt ist ein Geschlechtseintrag nicht – warum sollte er nicht von jedem selbst frei entscheidbar sein ?
Am 26. November 2018 fand dazu auch noch einmal eine Anhörung des Ausschusses „Inneres und Heimat“ statt. Das Protokoll kann hier nachgelesen werden.
Fazit: Die angehörten Experten sind sich nicht schlüssig, wie mit dem vorgesehenen Geschlecht auf Rezept“ nun wirklich umzugehen sei.
Hier einige Meinungen als Slideshow: