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Jeder macht mal Fehler….. Gesetz zur Anerkennung (D)eines Geschlechts

Jeder macht mal einen Fehler (auch Hebammen) ….. dies wurde jetzt in einem Arbeitskreis der gesundpolitischen Sprecher in Berlin festgestellt.  vor dem HIntergrund der seit über 2 Jahren Jahren geführten Diskussion um das TSG kommt man nun zu der Meinung, diese überalterte Gesetz komplett zu streichen.  Viele Aktivisten und Aktivistinnen werden diesen Schritt sicher begrüßen. 

Der Grundtenor in dem Berliner Gremium geht jedoch einen Schritt weiter: Nach dem Motto „Jeder macht mal Fehler“ soll nun jeder Bundesbürger oder Bundesbürgerin ab dem 16. Lebensjahr seine ihm / ihr zugewiesenes Geschlecht im Melderegister seines Wohnortes bestätigen lassen.  Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Volksgesundheit.

Für die „Anerkennung des Geschlechts im Melderegister“ sehen die Gesundheitspolitiker wenig Hürden und schlagen einfache Schritte vor:

  1.  Ab dem 16. Lebensjahr ist jeder Bundesbürger / Bundesbürgerin verpflichtet, sich einer mindestens 6monatigen Psychotherapie zu unterziehen. Ziel der Therapie ist es, Sicherheit zu erlangen, das das gefühlte Geschlecht der antragstellenden Person auch wirklich richtig ist und der künftige Geschlechtseintrag von Dauer ist. Beierfolgreichen Abschluß der Therapie erhält der Patient ein Gutachten, welches sicherstellt, das absolute Sicherheit für den künftigen Geschlechtseintrag beim Melderegister besteht.
  2. Das Gutachten hat jeder Bundesbürger / Bundesbürgerin beim zuständigen Amtsgericht vorzulegen zur Beglaubigung vorzuzlegen. Hat der zuständige Richter Zweifel am vorgelgten Gutachten, kann er eine nochmalige Überprüfung mittels zwei neuer Gutachter (Psychologen) verlangen. Die Kosten hierführ trägt der jeweilige Antragsteller natürlich selbst.
  3.  Nach erfolgreicher Bestätigung des künftigen Geschlechtseintrages können alle Unterlagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt eingereicht werden.
  4. Das Einwohnermeldeamt prüft die eingereichten Unterlagen und nimmt den festgestellten Geschlechtseintrag vor. Die betreffende Person darf sich ab dem Zeitpunkt der Eintragung dann offiziell „Mann“ oder „Frau“ nennen.

Mit diesem Verfahren, was übrigens schon ab 2019 in Kraft treten könnte, werden alle Bundesbürger/Bundesbürgerinnen zwischen 16. und 18. Jahren in die Lage versetzt, über sich in Ruhe nachzudenken und können am eigenen Korpus besser nachvollziehen, welches Leid und Bevormundung transsexuelle und transidente Menschen in den letzten Jahrzehnten erdulden mussten weil diese gesetzliche Verfahrensweise im TSG festgeschrieben war.

Ach so ….. noch eine Kleinigkeit: Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes werden natürlich nicht genügend Psychologen zur Verfügung stehen, um die große Anzahl von Gutachten erstellen zu können. Der Gesetzgeber sieht deshalb vor, die Frist bis zur erfolgreichen Eintragung im Melderegister  für jeden Bundesbürger/Bundesbürgerin bis zum 50. Lebensjahr zu erweitern.  Somit können Wartezeiten auf einen freien Psychologentermin von bis 4 Jahren locker abgefangen werden.

 

Satire? Ja


Hier beginnt die Realität

 

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