Seit dieser Woche hat des Bundesverfassungsgericht eine weitreichende Entscheidung getroffen (siehe https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Urteil-Vanja-darf-offiziell-intersexuell-sein,vanja118.html )
Der Gesetzgeber soll nun bis 31. Dezember 2018 eine Neuregelung schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, „soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen“, so die Verfassungsrichter.
Bislang war intersexuellen Menschen im Geburtenregister nur die Möglichkeit einer Leerstelle geblieben. Neugeborene werden von Standesbeamten entweder als männlich oder als weiblich eingetragen – oder als gar nichts. Seit 2013 darf dieser Eintrag offen bleiben, schon das sahen viele als Fortschritt. Zuvor gab es nur die Wahlmöglichkeit „männlich“ oder „weiblich“.
Der Deutsche Ethikrat hat in einer „Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland“ 2012 festgehalten, „dass intersexuelle Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft erfahren müssen. Zudem müssen sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung in der Gesellschaft geschützt werden.“
Außerdem hat er empfohlen, eine dritte Geschlechtskategorie im Personenregister einzuführen – neben „männlich“ und „weiblich“ etwa die zusätzliche Kategorie „anders“.
- Link zur Stellungnahme: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf
Eine fast ähnliche Entwicklung gibt es in unserem Nachbarland Österreich. So hat sich die Bioethikkommission ebenso für intersexuelle Menschen positioniert.