Es war fast abzusehen – Minimallösung statt ernsthafter Politik:
Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister und diese „Lösung“ ist nun wahrlich nicht das, worauf viele intersexuelle und transsexuelle Menschen in Deutschland gehofft hatten. Noch im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungericht, dass es eine dritte Option für Geschlechtseinträge geben müsse.
Männlich oder weiblich – für die Mehrheitsgesellschaft ist das meistens nicht mal eine Frage wert. Ständig ordnen sich Männer und Frauen wie selbstverständlich in ihr Geschlecht ein, etwa, wenn sie die Anreden „Herr“ oder „Frau“ in Formularen ankreuzen. Diejenigen, die sich weder als Mann oder als Frau identifizieren können oder wollen, werden dagegen noch immer allzuoft wie Freaks behandelt.
Doch wie wird sich die Zukunft mit diesem Kabinettsbeschluss nun darstellen?
Der Bundesverband Intersexuelle Menschen bekam den Gesetzesentwurf zunächst gar nicht und dann nur auf Anfrage unkommentiert vom Innenministerium zugeschickt. Die BVT* wiederum hatte das Papier zwar vom Ministerium unaufgefordert zugestellt bekommen – das aber, obwohl trans* Personen im Gesetzentwurf selber gar nicht vorkommen.
Auch die „Kampagne für eine dritte Option“, deren erfolgreiche Klage die Gesetzesänderung erst erforderlich gemacht hat, hat den Gesetzesentwurf vom Ministerium nie erhalten – geschweige denn eine Einladung zum Beteiligungsprozess. Dies teilte der Pressesprecher der Gruppe, Moritz Prasse, auf Anfrage mit. Man würde aber trotzdem an einer Stellungnahme arbeiten und sie dem Ministerium bis zum 25. Juli zuschicken.