Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion hatte am 28.09.2018 zu einem Fachgespräch in den Bundestag eingeladen. (siehe https://www.gruene-bundestag.de/no_cache/termin/geschlechtliche-vielfalt-nach-dem-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts.html )
„Dank des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag bis Ende des Jahres das Personenstandsrecht reformieren, indem er die Vielfalt der Geschlechter jenseits Mann und Frau endlich anerkennt. Er könne entweder auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten, so das Bundesverfassungsgericht, oder müsse die Möglichkeit schaffen, eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen. Dabei muss der Gesetzgeber auch regeln, wie der Geschlechtseintrag berichtigt werden kann.
Daher ist die Umsetzung des Beschlusses auch eine große Chance, um das wissenschaftlich wie menschenrechtlich längst nicht mehr haltbare Transsexuellengesetz abzuschaffen und ein neues Selbstbestimmungsgesetz zu verabschieden. Dessen Leitbild soll die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter sein. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans* und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen.“
Der jetzige Entwurf des Bundesinnenministers trägt diesen Forderungen kaum Rechnung – wieder Gutachtenpflicht und Hürdenläufe für die Betroffenen wären beim Zustandekommen dieses Entwurfs die Folge.
Lucie Veith, Vorsitzende von Intersexuelle Menschen e.V. stellte in beindruckenden Worten dar, um was es eigentlich geht; der Schutz und die Aufrechterhaltung von Persönlichkeitsrechten intersexueller Menschen. Lucie Veit machte an Beispielen deutlich, wie in der Vergangenheit und auch heute noch intersexuelle Menschen leiden müssen und oft keine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
In der Diskussion wurde auch deutlich, dass es nicht um eine Diskussion über eine Toilettenfrage oder ähnliches geht; appelliert wurde auch, daß man die Grundbedürfnisse von intersexuellen Menschen nicht generell auf Bedürfnisse von Trans*-Menschen verallgemeinern kann und sollte.
Dr. Anna Katharina Mangold LL.M., Goethe-Universität, Frankfurt am Main, stellte die rechtlichen Wege in den Vordergrund – insbesondere was die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts angeht. Sie machte auch deutlich, dass das BVG nicht immer die goldene Lösung für eine Einflußnahme ist und machte dies am Urteil zur Guterachterpflicht im Rahmen des TSG deutlich. Es wird also noch eine Menge kluger taktischer Maßnahmen bedürfen, diese Gutachterpflicht im TSG zu beseitigen; umsomehr muss man nun aufpassen, dass im intersexuellen Bereich nicht eine neue Begutachtung geschaffen wird,
Es stellst sich generell die Frage, inwieweit ein Vermerk zum Geschlecht rechtlich relevant sein muss. Im Personenstandsrecht gibt es dazu keine Verpflichtung. Sollte man dann nicht generell anstreben, dass ein Eintrag des Geschlechts das Recht eines Menschen ist, aber keine Pflicht?
Es wird also noch eine Menge zu geben, um die rechtlichen Benachteiligung von Menschen zu beseitigen und ein wirklich selbstbestimmtes Leben auf den Weg zu bringen.
Kleine Episode am Rande: Natürlich wollte ich in der Pause eine gemütliche Zigarette rauchen gehen. Raucherinseln im Bundestagsgebäude gibt es natürlich nicht. Also zurück zum Eingang und die Securitylaute gefragt, wo man da hier wohl ne Zigarette rauchen kann.
Ein skeptischer Blick auf mich…. „Sie dürfen hier nicht frei herumlaufen… Das ist ein Sicherheitsbereich.“
Ich hab dann den Leuten erst mal kurz erklären müssen, dass ich a) laufen kann; b) in einem freien Land lebe und c) eine Zigarette rauchen will.
Meine Argumente waren überzeugend 🙂