Im Mai 2009 wurd vom Spitzenverband der GKV eine einheitliche Richtlinie zur einheitlichen Begutachtung nach Transsexuellengesetz erlassen.
Die Begutachtungsanleitung wurde auf Empfehlung des Vorstandes des MDS
vom GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) am 19. Mai 2009 als Richtlinie nach §282 Abs.2 Satz 3 SGB V erlassen
Die vorliegende Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“soll dazu beitragen eine bundesweit einheitliche und koordinierte Vorgehensweise bei der Begutachtung zu gewährleisten.
Gerade in der Ausseinandersetzung mit den Krankenkassen finden Betroffene hier wertvolle Tips und Hinweise.
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Ergänzend zur RL – Anlagen zur Begutachtungsanleitung
Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität