Link zum Rechtsgutachten: Mangold, Markwald, Röhner, Gutachten § 45b PStG (1) Hat sich nun die Bundesregierung ein Eigentor im Gesetzgebungsverfahren geschossen ? Dürfen trans Personen den neuen § 45b Personenstandsgesetz nutzen, um ihren Personenstand zu ändern? Ein neues Gutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums sagt: Ja. Demnach reicht eine einfache ärztliche Bescheinigung, nach der bei einer Person …