Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion hatte am 28.09.2018 zu einem Fachgespräch in den Bundestag eingeladen. (siehe https://www.gruene-bundestag.de/no_cache/termin/geschlechtliche-vielfalt-nach-dem-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts.html ) „Dank des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag bis Ende des Jahres das Personenstandsrecht reformieren, indem er die Vielfalt der Geschlechter jenseits Mann und Frau endlich anerkennt. Er könne entweder auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten, so das Bundesverfassungsgericht, oder müsse die …