Eine neue „Begutachtungsanleitung“ zur Übernahme von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen wurde im August 2020 entschieden. Interessant dürfte dabei sein, dass die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen auf einen „Leidensdruck“ abgestellt wird (Seite 17: „Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtssprechung des BSG kommt der Einschätzung des krankheitswertigen Leidensdrucks bei Transsexualismus als Voraussetzung einer Leistungspflicht der GKV für …