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Minimal ist die Maxime der Bundesregierung

Es war fast abzusehen – Minimallösung statt ernsthafter Politik:

Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister und diese „Lösung“ ist nun wahrlich nicht das, worauf viele intersexuelle und transsexuelle Menschen in Deutschland gehofft hatten. Noch im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungericht, dass es eine dritte Option für Geschlechtseinträge geben müsse. 

Männlich oder weiblich – für die Mehrheitsgesellschaft ist das meistens nicht mal eine Frage wert. Ständig ordnen sich Männer und Frauen wie selbstverständlich in ihr Geschlecht ein, etwa, wenn sie die Anreden „Herr“ oder „Frau“ in Formularen ankreuzen. Diejenigen, die sich weder als Mann oder als Frau identifizieren können oder wollen, werden dagegen noch immer allzuoft wie Freaks behandelt.

Es ist daher ein historischer Beschluss, den die Verfassungsrichter in Karlsruhe jetzt veröffentlicht haben. Der Gesetzgeber muss neben männlich und weiblich einen weiteren Personenstand zulassen, etwa „inter“ oder „divers“. Das Grundgesetz erzwinge eben nicht das binäre Geschlechterbild, erklären die Richter fast wörtlich. Mann, Frau und etwas Drittes: Diese Entscheidung ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftspolitische Revolution. 
 

Doch wie wird sich die Zukunft mit diesem Kabinettsbeschluss nun darstellen?

Fast schon skuril mutet es an, dass künftig intersexuelle Menschen ein ärztliches Attest vorlegen müssen, welches den „dritten Eintrag“ rechtfertigt. Für Betroffene heißt dies dann wieder, sich „begutachten“ lassen zu müssen – eine Praxis, die jetzt schon von vielen Menschen mit transsexuellen Hintergrund abverlangt wird, um eine Personenstandsänderung zu erreichen. 
Völlig unklar ist dabei die Tatsache, dass Sorgeberechtigte von Kindern unter 14 Jahren die Geschlechterzugehörigkeit ihres Kindes ändern lassen könnten, ohne dabei die klare Zustimmung des Kindes zu brauchen. 
 
Erstaunlich ist auch, dass man (bewußt) intersexuelle und transsexuelle Gremien und Verbände in diesen Entscheidungsprozeß nicht einbinden wollte. 

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen bekam den Gesetzesentwurf zunächst gar nicht und dann nur auf Anfrage unkommentiert vom Innenministerium zugeschickt. Die BVT* wiederum hatte das Papier zwar vom Ministerium unaufgefordert zugestellt bekommen – das aber, obwohl trans* Personen im Gesetzentwurf selber gar nicht vorkommen.

Auch die „Kampagne für eine dritte Option“, deren erfolgreiche Klage die Gesetzesänderung erst erforderlich gemacht hat, hat den Gesetzesentwurf vom Ministerium nie erhalten – geschweige denn eine Einladung zum Beteiligungsprozess. Dies teilte der Pressesprecher der Gruppe, Moritz Prasse, auf Anfrage mit. Man würde aber trotzdem an einer Stellungnahme arbeiten und sie dem Ministerium bis zum 25. Juli zuschicken.

 

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